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Achtung! Nachrüstpflichten EnEV 2009!
Zitat aus EnEV 2009, § 10, Abs. 3:
"......dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet. Die Pflicht ...... gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist."
Achtung! Fristablauf zum Dezember 2011!
Zitat aus EnEV 2009, § 10, Abs. 4:
"......Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden."
Achtung! Zum Jahreswechsel 2011-2012 diverse Förderungskürzungen!
Zum Jahreswechsel 2011 - 2012 werden für verschiedene Maßnahmen wie z.B. Neubau einer Solaranlage die Fördersätze (BAFA) von 120 € auf 90 € je m² Brutto-Kollektorfläche gesenkt. Daher sollten noch heuer Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Ebenso werden wahrscheinlich auch die Rückvergütungssätze seitens der Stromversorger für eingespeisten sowie eigenverbrauchten Strom aus Photovoltaikanlagen gesenkt.
Also auch in diesem Bereich wären Neubaumaßnahmen von PV-Anlagen anzuraten, damit die höheren Vergütungssätze gesichert werden können.
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